Betrug bei Ausschalten des Zufalls durch unehrliche Machenschaften; Abgrenzung „Veranstalten“ und „Halten“ eines Glücksspiels; Verantwortlichkeit des Veranstalters für den äußeren Rahmen; strafrechtliche Verantwortlichkeit des Halters im Rahmen des § 284 StGB; qualifizierte Beteiligung am Spiel.

Oberlandes-, Land- und Amtsgericht