Fundstelle: GewArch 2013, 70-74
Geltung des Verbots des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BayFeiertG für Spielhallen, in Gaststätten aufgestellte Spielgeräte und Spielbanken; keine Verletzung der Grundrechte des Spielhallenbetreibers oder der Kunden.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Bayern