Fundstelle: BeckRS 2013, 55194
Bestandsschutzinteresse der Betreiber bereits bestehender Spielhallen durch einjährige Übergangsfrist in § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV hinreichend gewahrt.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Bayern
Fundstelle: BeckRS 2013, 55194
Bestandsschutzinteresse der Betreiber bereits bestehender Spielhallen durch einjährige Übergangsfrist in § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV hinreichend gewahrt.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Bayern