Rechtmäßige Untersagung der Sportwettvermittlung in einer Gaststätte mit Geldspielgeräten; Anbieten von zusätzlichen Möglichkeiten zum Geldautomatenspiel in Vermittlungsstellen für Sportwetten läuft dem Ziel der Vorbeugung und Bekämpfung der Glücksspiel- und Wettsucht nach § 1 Satz 1 Nr. 1 GlüStV zuwider; fehlendes Einschreiten Glücksspielaufsichtsbehörden anderer Länder führt nicht zu einer Pflicht zum Einschreiten örtlich zuständiger Glücksspielaufsichtsbehörden.

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof

Bayern