Fundstelle: juris-Datenbank; KommunalPraxis BY 2014, 307 (Leitsatz)
Keine Verletzung des unionsrechtlichen Kohärenzgebots bei überschlägiger Prüfung durch die in einzelnen Bundesländern geltenden, von § 29 Abs. 4 GlüStV abweichenden, Übergangsregelungen für bestehende Spielhallen und die teilweise bestehende Möglichkeit, für neu zu eröffnende Spielhallen Ausnahmen von dem Verbot des § 25 Abs. 2 GlüStV zuzulassen.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Bayern