§ 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV hinsichtlich Stichtag verfassungsgemäß; Übergangsfrist genügt Vertrauens- und Bestandschutzinteresse der Spielhallenbetreiber; Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz zum Staatsvertrag erschüttert bereits Vertrauen von betroffenen und interessierten Kreisen; nach § 25 Abs.  2, 3 GlüStV, Art. 9 Abs. 2 S. 1 AGGlüStV keine Erlaubniserteilung bei baulichem Verbund mit weiteren Spielhallen in Gebäudekomplex; Betriebseinstellungsverfügung ist verhältnismäßig, um die Ziele des GlüStV zu erreichen.

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof