Eine Gaststätte unterliegt anderen baurechtlichen Anforderungen als eine Spielhalle, so dass ohne Nutzungsänderungsgenehmigung eine Spielhalle nicht ohne Weiteres als Gaststätte genutzt werden darf.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Eine Gaststätte unterliegt anderen baurechtlichen Anforderungen als eine Spielhalle, so dass ohne Nutzungsänderungsgenehmigung eine Spielhalle nicht ohne Weiteres als Gaststätte genutzt werden darf.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof