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Fundstelle: Slg 2011, I-5633-5667
Siehe auch für ein Betriebsmonopol für Internet-Kasinospiele:
Slg. 2011, I-8185-8261
Zulässigkeit der Gewährung exklusiver Rechte an eine einzige Einrichtung, die von den Behörden genau überwacht wird, zur Gewährleistung eines besonders hohen Niveaus des Verbraucherschutzes im Glücksspielsektor, zur wirksamen Vermeidung von übermäßigen Ausgaben für das Spielen und zur wirksamen Bekämpfung der Spielsucht; Beurteilung durch das nationale Gericht, ob diese Ziele in kohärenter und systematischer Weise verfolgt werden; Zulässigkeit eines Monopolsystems im Bereich der Pferdewetten.
Europäischer Gerichtshof
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) ,15. September 2011(*), Freier Dienstleistungsverkehr – Niederlassungsfreiheit – Nationale Regelung, die ein Betriebsmonopol für Internet-Kasinospiele vorsieht – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Expansionistische Geschäftspolitik – In anderen Mitgliedstaaten durchgeführte Kontrollen der Glücksspielanbieter – Vergabe des Monopols an eine privatrechtliche Gesellschaft – Möglichkeit der Erlangung des Monopols nur für Kapitalgesellschaften mit Sitz im Inland [...]
Europäischer Gerichtshof
Einschränkung der Werbung für ein staatliches Sportwettenmonopol, welches der Bekämpfung von Spielsucht und problematischem Spielverhalten dient; Prüfung der Geeignetheit/Kohärenz der Beschränkung der unionsrechtlichen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit unter Einbeziehung auch des staatlichen Verhaltens im Bereich von Lotterien und anderen Glücksspielen mit vergleichbarem oder höherem Suchtpotenzial.
Bundesverwaltungsgericht
Fundstelle: Slg. 2010, I-4695 4756
Kein Verstoß gegen Art. 49 EGV durch eine Ausschließlichkeitsregelung zugunsten eines einzigen Veranstalters von Glücksspielen; Geltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und des Transparenzgebots in Verfahren zur Erteilung und zur Verlängerung der Zulassung zugunsten eines einzigen Veranstalters im Glücksspielbereich, sofern es sich nicht um einen öffentlichen Veranstalter handelt, der hinsichtlich seiner Leitung unmittelbarer staatlicher Aufsicht unterliegt, oder um einen privaten Veranstalter, dessen Tätigkeit die Behörden genau überwachen können; keine Anwendung der Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen, aber Anwendung objektiver, nicht diskriminierender und im Voraus bekannter Kriterien sowie Gewährung effektiven Rechtsschutzes.
Europäischer Gerichtshof
Fundstelle: Slg. 2010, I-4757-4784
Grundsätzliche Vereinbarkeit einer kohärenten und systematischen Begrenzung der Wetttätigkeit zur Eindämmung der Spielsucht und der Betrugsbekämpfung mit der Berechtigung der Inhaber einer ausschließlichen Erlaubnis, ihr Angebot auf dem Markt durch die Einführung neuer Spiele und durch Werbung attraktiv zu machen; kein Verstoß gegen Art. 49 EGV durch eine Regelung, die es allen anderen als den Inhabern der ausschließlichen Erlaubnis – auch den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen – Veranstaltern untersagt, im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats von dieser Regelung erfasste Dienstleistungen über das Internet anzubieten.
Europäischer Gerichtshof
Fundstelle: Slg. 2010, I-8069-8148
Keine Pflicht zur Vorlage einer vor Erlass von Maßnahmen zur Durchsetzung eines staatlichen Monopols auf Sportwetten und Lotterien durchgeführten Untersuchung zum Nachweis der Verhältnismäßigkeit; Zulässigkeit eines solchen Monopols bei Bestehen eines kohärenten und systematischen Systems zur Begrenzung der Wetttätigkeit und zur Eindämmung der Spielsucht; die Möglichkeit des Abschlusses von Wetten über das Internet unter Verstoß gegen das Monopol ändert an dessen Zulässigkeit nichts; berechtigte Zweifel an der Zulässigkeit eines solchen Monopols bei spielanreizender Werbung für staatliche veranstaltete Glücksspiele, bei Zulassung anderer Glücksspielarten (mit Erlaubnis) durch private Anbieter und bei staatlicher Duldung und Förderung anderer Glücksspielarten mit ggf. höherem Suchtpotenzial; keine Pflicht zur Anerkennung von Erlaubnissen für das Anbieten von Glücksspielen, die ein anderer Mitgliedstaat erteilt hat.
Europäischer Gerichtshof
Fundstelle: Slg. 2010, I-8015-8067
Keine übergangsweise Anwendung einer nationalen Regelung über ein staatliches Sportwettenmonopol, die nach den Feststellungen eines nationalen Gerichts mit der Niederlassungsfreiheit und dem freien Dienstleistungsverkehr unvereinbare Beschränkungen mit sich bringt, weil sie nicht dazu beiträgt, die Wetttätigkeit in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen.
Europäischer Gerichtshof
Fundstelle: Slg. 2010, I-8149-8218
Anwendung des Art. 49 EGV auf einen Wirtschaftsteilnehmer, der über das Internet Sportwetten in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem er ansässig ist, anbieten möchte, auch wenn er nicht über eine Erlaubnis verfügt, solche Wetten Personen im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats seiner Niederlassung anzubieten, sondern nur über eine Erlaubnis, diese Dienstleistungen Personen im Ausland anzubieten; berechtigte Zweifel an der Geeignetheit eines Monopols auf Sportwetten und Lotterien für eine Verringerung der Gelegenheiten zum Spiel und einer kohärenten und systematischen Begrenzung in diesem Bereich, wenn andere Arten von Glücksspielen von privaten Veranstaltern, die über eine Erlaubnis verfügen, betrieben werden dürfen und wenn in Bezug auf andere Arten von Glücksspielen, die nicht unter das Monopol fallen und zudem ein höheres Suchtpotenzial als die dem Monopol unterliegenden Spiele aufweisen, die zuständigen Behörden eine zur Entwicklung und Stimulation der Spieltätigkeit geeignete Politik der Angebotserweiterung betreiben, um insbesondere die aus diesen Tätigkeiten fließenden Einnahmen zu maximieren; Erforderlichkeit objektiver, nicht diskriminierender und im Voraus bekannter Kriterien sowie eines effektiven Rechtsschutzes für eine Regelung, nach der das Angebot bestimmter Arten von Glücksspielen einer vorherigen behördlichen Erlaubnis bedarf; Geeignetheit einer Regelung zur Vermeidung übermäßiger Ausgaben für das Spielen, zur Bekämpfung der Spielsucht und zum Schutz der Jugendlichen, die das Vermitteln von Glücksspielen im Internet untersagt, auch wenn das Anbieten solcher Spiele über herkömmlichere Kanäle zulässig bleibt.
Europäischer Gerichtshof
Fundstelle: Slg. 2010, I-8219-8264
Verstoß einer Regelung, die den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken ausschließlich Wirtschaftsteilnehmern mit Sitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats vorbehält, gegen Art. 43 EGV; Verstoß gegen das Transparenzgebot und den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit bei Vergabe sämtlicher Konzessionen für den Betrieb von Spielbanken im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ohne Ausschreibung.
Europäischer Gerichtshof
Keine Grundlage für eine ordnungsrechtliche Unterlassungsverfügung in § 284 StGB für die Zeit vor dem 28.03.2006 aufgrund der damals bestehenden Verfassungswidrigkeit der staatlichen Wettmonopole u.a. in Bayern und Niedersachsen; kein staatlicher Strafanspruch gegen private Vermittler von Oddset-Sportwetten für die Zeit vor Erlass des Urteils des BVerfG vom 28.03.2006 (BVerfGE 115, 276); Geltung auch für eine auf § 284 StGB gestützte Durchsuchung.
Bundesverfassungsgericht